Gashausschau

Nach der technischen Regel für Gasinstallationen (DVGW-TRGI) ist jeder Gebäudeeigentümer bzw.-betreiber verpflichtet, seine Hausgasleitungen einmal im Jahr zu überprüfen, da ab der Hauptabsperreinrichtung des Netzanschlusses die Pflicht für die Gas-installation in den Händen des Eigentümers liegt.

Folgende Überprüfungen werden vorgenommen:

Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit
Kontrolle aller frei verlegten Erdgasleitungen auf einen einwandfreien Zustand
Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung
Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verkleidung frei verlegter Innenleitungen
Gasgeräte auf Flammenbild, Rußspuren und Abgasführung

Anschließend wird ein Prüfprotokoll mit allen Daten der Gashausschau erstellt sowie alle Leitungen und Geräte mit eventuellen Schäden beschrieben. Somit können Sie sich im Schadensfall vor Gericht als Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten.

Vorteile der Gashausschau:

höhere Sicherheit, aufgrund der Früherkennung von Schäden
Vermeidung hoher Kosten
Steigerung der Betriebssicherheit
technische Expertise
juristische Entlastung im Schadensfall
Nachweis gegenüber dem Gebäudeversicherer

Kontakt

Schornsteinfegermeisterbetrieb
Henry Laubenstein
Postfach 330507
14175 Berlin

Tel.: 030-3653199
Funk: 0179-1332615
E-Mail: h.laubenstein@gmx.de
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