Messung nach BlmSch V
Die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) regelt ausführlich, welche Messungen durchgeführt werden müssen.
Die wichtigsten Regelungen der 1. BImSchV in Kurzform
Welche Anlagen werden gemessen?
Mehrraumheizungen: über 4 kW
Brauchwasseranlagen: über 28 kW
Was wird gemessen?
Der Abgasverlust, ermittelt aus:
Abgastemperatur
Verbrennungslufttemperatur
Restsauerstoffgehalt im Abgas sowie CO2- Gehalt
Ruß
Feinstaub
Die Druckdifferenz und die Kesseltemperatur sind als Randbedingungen festzuhalten.