Messung nach BlmSch V

Die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) regelt ausführlich, welche Messungen durchgeführt werden müssen.

Die wichtigsten Regelungen der 1. BImSchV in Kurzform

Welche Anlagen werden gemessen?

Mehrraumheizungen: über 4 kW
Brauchwasseranlagen: über 28 kW


Was wird gemessen?


Der Abgasverlust, ermittelt aus:
Abgastemperatur
Verbrennungslufttemperatur
Restsauerstoffgehalt im Abgas sowie CO2- Gehalt
Ruß
Feinstaub

Die Druckdifferenz und die Kesseltemperatur sind als Randbedingungen festzuhalten.

Kontakt

Schornsteinfegermeisterbetrieb
Henry Laubenstein
Postfach 330507
14175 Berlin

Tel.: 030-3653199
Funk: 0179-1332615
E-Mail: h.laubenstein@gmx.de
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